Unsere Schule ist mehr als ein Ort des Lernens – sie ist eine Gemeinschaft. Und in dieser Gemeinschaft spielen die Eltern eine entscheidende Rolle. Wir legen großen Wert darauf, dass sich Eltern nicht nur als Gäste, sondern als fester Bestandteil unseres Schullebens fühlen. Denn wir haben alle dasselbe Ziel: Wir wollen glückliche, selbstbewusste Kinder, die ihr Potenzial entfalten, ihren eigenen Weg finden und zu wertvollen, selbstbestimmten Menschen mit Visionen heranwachsen.
Um dieses Ziel zu erreichen, ist die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus unerlässlich. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, wie Eltern sich aktiv einbringen können. Gemeinsam gestalten wir das Schulleben – jede Idee, jede helfende Hand und jeder Beitrag zählt.
Darunter dieser Button:
Gremien der Elternarbeit
Beteiligungsforen der Eltern
Unsere Schulpflegschaftsvorsitzende: Marion Musterfrau
Unsere Stellvertreterinnen: Moni Mustermann Wohin?
Bei klick öffnen sich die drei Wörter s.u. und wenn man dann darauf klickt öffnet sich die Erläuterung:
| Klassenkonferenz |
In der Klassenkonferenz geht es darum, wie wir die Kinder einer Klasse bestmöglich in ihrer Entwicklung unterstützen können – sowohl in ihrer schulischen Leistung als auch in ihrer persönlichen Entfaltung. Hier kommen alle Lehrkräfte zusammen, die in der Klasse unterrichten, sowie weiteres pädagogisches Fachpersonal. Gemeinsam beraten wir, welche Maßnahmen und Wege am besten geeignet sind, um jedes Kind individuell zu fördern. Auch die oder der Vorsitzende der Klassenpflegschaft kann mit beratender Stimme dabei sein, um die Perspektive der Eltern einzubringen und so die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus zu stärken.
| Klassenpflegschaft |
Version 1
Zu Beginn des Schuljahres werden die Eltern zusammen mit den anderen Erziehungsberechtigten der Kinder zu einer Klassenpflegschaftssitzung eingeladen. Im Rahmen dieser Sitzung werden sie über einzelne Fächer und Lernbereiche sowie über Unterrichtsinhalte und -methoden informiert. Bewertungsmaßstäbe und besondere Unterrichtsvorhaben sind weitere Themen. Eltern haben außerdem die Möglichkeit, mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer und den anderen Eltern über alles zu sprechen, was den Unterricht und das Schulleben betrifft. Auch Fragen zu Leistungsüberprüfungen, Schulveranstaltungen, Lernmitteln und Erziehungsmaßnahmen können besprochen werden. Die Eltern der Klassenpflegschaft wählen aus ihrer Runde eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die oder der Vorsitzende beruft während des Schuljahres die Sitzungen der Klassenpflegschaft ein und legt in Absprache mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer die Themen der Tagesordnung fest.
Version 2
Zu Beginn des Schuljahres laden wir alle Eltern und Erziehungsberechtigten herzlich zur ersten Klassenpflegschaftssitzung ein. Dieser Abend bietet eine wertvolle Gelegenheit, einen Einblick in die Unterrichtsinhalte, Lernmethoden und Fächer Ihres Kindes zu bekommen. Wir sprechen über Bewertungsmaßstäbe, besondere Unterrichtsprojekte und alles, was das Lernen und den Schulalltag betrifft.
Darüber hinaus ist dies eine gute Gelegenheit, sich mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer sowie anderen Eltern auszutauschen. Ob es um Leistungsüberprüfungen, Schulveranstaltungen, Lernmittel oder Fragen zur Erziehung geht – hier können Sie sich aktiv einbringen.
Ein wichtiger Bestandteil der Sitzung ist die Wahl der Klassenpflegschaftsvertretung. Eine Vorsitzende oder ein Vorsitzender sowie eine Stellvertretung werden aus der Elternschaft gewählt. Diese Personen übernehmen eine zentrale Rolle, indem sie während des Schuljahres die Sitzungen einberufen und gemeinsam mit der Klassenleitung die Themen der Tagesordnung festlegen. So haben Sie als Eltern eine direkte Möglichkeit, das Schulleben Ihres Kindes mitzugestalten und mit der Schule eng in Kontakt zu bleiben.
Version 3
Klassenpflegschaft – Das Herzstück jeder Klasse Hier beginnt die Mitwirkung: Alle Eltern einer Klasse gehören automatisch zur Klassenpflegschaft. In den regelmäßigen Treffen geht es um das Lernen, den Schulalltag und das Wohl der Kinder. Jede Klasse wählt einen Vorsitzenden und eine Stellvertretung, die die Interessen der Eltern vertreten. Durch diese direkte Beteiligung kann das Schulleben ganz konkret verbessert werden.
Version 1
- Schulpflegschaft – Gemeinsam für die ganze Schule Die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Klassenpflegschaften kommen in der Schulpflegschaft zusammen. Hier geht es nicht nur um einzelne Klassen, sondern um das große Ganze: Wie können wir unsere Schule weiterentwickeln? Welche Ideen haben Eltern, um den Schulalltag für alle Kinder zu bereichern? Der direkte Austausch mit der Schulleitung schafft eine Brücke zwischen Eltern und Schule – und genau diese Zusammenarbeit macht den Unterschied.
Version 2
Alle gewählten Klassenpflegschaftsvorsitzenden bilden die Schulpflegschaft. Ihre Vertreterinnen und Vertreter können ebenfalls – wie die Schulleiterin oder der Schulleiter – beratend an den Schulpflegschaftssitzungen teilnehmen. Die Schulpflegschaft ist die Interessenvertretung aller Eltern. Sie bespricht und berät Themen vorab, zu denen in der Schulkonferenz Entscheidungen getroffen werden sollen. Hier werden die unterschiedlichen Standpunkte der gewählten Elternvertreterinnen und -vertreter ausgetauscht.
Version 1
Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule. Ihr gehören Elternvertreterinnen und -vertreter, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler an. Zur Arbeitserleichterung hat das Schulministerium eine Geschäftsordnung (BASS 17-02 Nr. 1) herausgegeben. Diese Empfehlung enthält unter anderem Informationen zu der Tagesordnung, zu Abstimmungen und Protokollen. Die Schulkonferenz kann diese übernehmen, sie ändern oder ergänzen (§§ 63 Abs. 6, 64 Abs. 5 SchulG). Allerdings sollte der Beschluss der Schulkonferenz nicht auf ein Jahr beschränkt sein.
Darüber hinaus wird vom Schulministerium eine Wahlordnung (BASS 17-01 Nr. 1) zur Verfügung gestellt, die erläutert, wie und wann welche Gremien gewählt werden. Sowohl die Geschäftsordnung als auch die Wahlordnung sollten in der Schule bekannt gemacht werden.
3. Schulkonferenz – Entscheidungen, die zählen Die Schulkonferenz ist das wichtigste Gremium der Schule, in dem Eltern, Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler zusammenkommen. Hier werden zentrale Entscheidungen getroffen, von Schulregeln über Projekte bis hin zu wichtigen Anschaffungen. Die Meinung der Eltern ist hier nicht nur erwünscht, sondern entscheidend für die Entwicklung der Schule.
Doch Mitwirkung geht weit über Gremien hinaus! Eltern können sich bei Schulfesten einbringen, Projekte unterstützen, den Schulkiosk betreuen, Lese- oder Lernpatenschaften übernehmen oder einfach den regelmäßigen Austausch mit den Lehrkräften suchen. Jede Form der Beteiligung zeigt den Kindern: Schule ist nicht nur ein Ort, an dem ich lerne – sie ist ein Ort, an dem man sich gemeinsam weiterentwickelt.
Unsere Schule lebt vom Miteinander. Wir laden alle Eltern herzlich ein, Teil dieser besonderen Gemeinschaft zu sein. Ihr Engagement, Ihre Ideen und Ihre Unterstützung machen den Unterschied – für Ihr Kind und für die gesamte Schule. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass unsere Kinder nicht nur lernen, sondern über sich hinauswachsen!
Die Fachkonferenz – Die Konferenz über die Fächer
Die Fachkonferenz berät über alle das Fach oder die Fachrichtung betreffenden Angelegenheiten einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Fächern. Sie ist verantwortlich für die schulinterne Qualitätssicherung und -entwicklung der fachlichen Arbeit und berät über Ziele, Arbeitspläne, Evaluationsmaßnahmen und -ergebnisse und Rechenschaftslegung. Sie entscheidet in ihrem Fach insbesondere über
- Grundsätze zur fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit
- Grundsätze zur Leistungsbewertung
- Vorschläge an die Lehrerkonferenz zur Einführung von Lernmitteln
In Grundschulen und in Förderschulen kann durch Beschluss der Schulkonferenz auf die Einrichtung von Fachkonferenzen verzichtet werden. In diesem Fall übernimmt die Lehrerkonferenz die Aufgaben der Fachkonferenzen.
Mitglieder der Fachkonferenz:
Die Fachkonferenz – Die Konferenz über die Fächer
V2: Die Fachkonferenz berät über alle das Fach oder die Fachrichtung betreffenden Angelegenheiten einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Fächern. Sie ist verantwortlich für die schulinterne Qualitätssicherung und -entwicklung der fachlichen Arbeit und berät über Ziele, Arbeitspläne, Evaluationsmaßnahmen und -ergebnisse und Rechenschaftslegung. Sie entscheidet in ihrem Fach insbesondere über
- Grundsätze zur fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit
- Grundsätze zur Leistungsbewertung
- Vorschläge an die Lehrerkonferenz zur Einführung von Lernmitteln
In Grundschulen und in Förderschulen kann durch Beschluss der Schulkonferenz auf die Einrichtung von Fachkonferenzen verzichtet werden. In diesem Fall übernimmt die Lehrerkonferenz die Aufgaben der Fachkonferenzen.
Mitglieder der Fachkonferenz:
- Lehrerinnen und Lehrer, die die Lehrbefähigung für das entsprechende Fach besitzen oder darin unterrichten.
Mit beratender Stimme:
- Zwei Vertretungen der Eltern
- Zwei Vertretungen der Schülerinnen und Schüler
Die Schulkonferenz kann eine höhere Zahl von Vertretungen der Eltern beschließen.
- Lehrerinnen und Lehrer, die die Lehrbefähigung für das entsprechende Fach besitzen oder darin unterrichten.
Mit beratender Stimme:
- Zwei Vertretungen der Eltern
- Zwei Vertretungen der Schülerinnen und Schüler
Die Schulkonferenz kann eine höhere Zahl von Vertretungen der Eltern beschließen.
V3-Die Fachkonferenz – Qualität und Weiterentwicklung im Fachunterricht
In der Fachkonferenz beraten die Fachlehrkräfte über Inhalte, Methoden und die Weiterentwicklung ihres Unterrichts. Ziel ist es, die Qualität des Fachunterrichts zu sichern und zu verbessern. Dabei werden unter anderem folgende Themen besprochen:
- Grundsätze der Unterrichtsgestaltung
- Kriterien der Leistungsbewertung
- Empfehlungen für neue Lernmittel
Neben den Lehrkräften nehmen auch zwei Eltern- und zwei Schülervertreter mit beratender Stimme teil. Die Schulkonferenz kann die Zahl der Elternvertretungen erhöhen.
In Grund- und Förderschulen kann die Lehrerkonferenz diese Aufgaben übernehmen. So bleibt die fächerübergreifende Zusammenarbeit sichergestellt.
Links:
Flyer „Das Schulsystem in Nordrhein-Westfalen – Einfach und schnell erklärt“ | Bildungsportal NRW